SCHNUPPERTICKET Gemeinde Hohe Wand

Schnupperticket Hohe Wand

Öffentliches Verkehrsangebot Bürgerservice der Gemeinde Hohe Wand

Link zum: B U C H E N


Gültig ab 1.7.2023
Das Schnupperticket ist das VOR Klima Ticket – MetropolRegion, eine Verkehrsverbund Ost-Region Jahresnetzkarte die von den GemeindebürgerInnen am Gemeindeamt tageweise entliehen werden kann. Das Schnupperticket ist kostenlos und gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Genauere Informationen zum öffentlichen Verkehr in der Region sind unter http://www.vor.at/ oder unter https://anachb.vor.at/ erhältlich.

1.Geltungsbereiche
Die Karte gilt für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland egal ob Sie in den Bus, Zug, U-Bahn oder Straßenbahn (inkl. Wien Kernzone*) einsteigen. Sie haben immer eine gültige Fahrkarte.

a) Mitnahme von Kindern:
Fahrgäste bis zum 6. Lebensjahr fahren im VOR kostenlos. Darüber hinaus werden Kinder in Wien bis zum Beginn der allgemeinen Schulpflicht auf den Wiener Linien, den Wiener Lokalbahnen und auf VOR Regionalbuslinien kostenlos befördert. Als Berechtigungsnachweis gilt ein Dokument, aus dem das Geburtsdatum des jeweiligen Fahrgastes hervorgeht und das der Person eindeutig zuordenbar ist.

b) Besonderheiten in der Kernzone Wien:
• Samstag-Kinder-Mitfahrbonus: Samstag ab 12 Uhr können Sie mit Ihrer Jahreskarte innerhalb Wiens Ihre Kinder mitnehmen (gültig für 2 Kinder bis 15 Jahre).
• Gratis Hundemitnahme: In der Kernzone Wien sowie im restlichen gesamten Geltungsbereich Ihrer Jahreskarte fährt Ihr Hund mit Ihnen gratis mit, wenn Sie eine VOR Jahreskarte besitzen.
• Gratis Fahrradmitnahme: Jahreskartenbesitzer für die Kernzone Wien können in der Wiener U-Bahn zu den festgelegten Zeiten und in den Zügen der ÖBB mit Fahrradsymbol (REX, R, SB) innerhalb Wiens ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
• Wiener NightLine inklusive: Mit Ihrer Jahreskarte stehen Ihnen alle Wiener Nachtbuslinien sowie die 24-Stunden-U-Bahn am Wochenende ohne Aufpreis zur Verfügung.
* Wien Kernzone: Alle öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, ausgenommen Flughafenbus, Flixbus, CAT, WESTbahn, RegioJet und touristische Verkehre. Bei der WESTbahn GmbH ist das VOR KlimaTicket MetropolRegion gültig zwischen Wien – Amstetten

2. Die Ausleihbedingungen, Fahrkartengeltung, Bearbeitungsbeitrag
Die Schnuppertickets dürfen ausschließlich von Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohe Wand zur zeitweiligen persönlichen Nutzung ausgegeben werden. Das Ticket ist für Ausleihungen für max. drei aufeinanderfolgende Tage möglich! Eine Weitergabe der Schnuppertickets an Firmen oder andere juristische Personen zur Nutzung als „Mitarbeiterkarte“ ist nicht gestattet. Täglich stehen 2 Stk. Schnuppertickets ausgestellt auf die Gemeinde Hohe Wand (übertragbar) zur Verfügung. An einem Tag können also max. 2 Gemeindebürgerinnen gleichzeitig die Karten benützen. 

3. Der Ausleihvorgang/Wie oft
Die Gemeinde behält sich eine Limitierung bei zu häufiger Nutzung durch dieselbe Person vor!  Die Fahrkarten sollten im Internet mittels Onlineregistrierung unter https://www.schnupperticket.at/Hohe-Wand gebucht werden. Dies ist frühestens 2 Monate im Voraus möglich. In Ausnahmefällen ist eine Reservierung am Gemeindeamt persönlich oder telefonisch, Tel: 02638/88348 im Bürgerbüro möglich. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Entlehnung! Eine schriftliche Bestätigung ist nicht vorgesehen. Die Abholung der Fahrkarte/n erfolgt bei der Bürgerservicestelle ausnahmslos zu den Amtszeiten:  
Mo, Mi, Do, Fr: 7:30 – 12:00 Uhr
Mo und Do: 17:00 – 19:00 Uhr

4. Abholung:                                                                     
Die Abholung des Schnuppertickets hat am Tag der Nutzung, während der Amtszeiten zu erfolgen. Sollte am Vortag das Ticket nicht vergeben sein, kann dieses bereits auch an diesem Tag abgeholt werden.  Bei der Entlehnung oder Reservierung werden die Nutzungsbedingungen (Zeitwertkosten bei Verlust) bestätigt. 

5. Rückgabe:
Die Rückgabe des Tickets hat bis spätestens 07:30 Uhr am Folgetag der Entlehnung zu erfolgen. 

Bei Ticketverlust ist von der ausleihenden Person, der jeweilig verbleibende Anteil des Ticketkaufpreises (pro Ticket Euro 860,- 01.07.2023) entsprechend der Restlaufzeit, an die Gemeinde für eine etwaige Neuanschaffung zu leisten.
Wird das Ticket nicht zeitgerecht zurückgegeben, und es steht dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, werden dem säumigen Ticket Nutzer/innen die Kosten von 45 € je Ticket in Rechnung gestellt, damit der/die Nachnutzer/Nachnutzerin die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann/können. Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um telefonische Verständigung (Tel. 02638/88348) ersucht. 

6. Gebucht aber nicht benötigt
Wurde eine Fahrkarte reserviert und wird dann doch nicht gebraucht, so ist diese 48 Std. vorher im Online-Buchungssystem auszutragen oder das Gemeindeamt spätestens am Vortag darüber zu verständigen, damit die Karte anderwärtig vergeben werden kann. 

7. Reserviert – aber keine Fahrkarte da:
Entlehnende, denen aus vorgenannten Gründen kein Schnupperticket bereitgestellt werden kann, werden von der Gemeinde die Kosten einer Verbund-Tageskarte gegen Vorlage der Karte ersetzt, sofern Punkt 5.) zutrifft.
Darüber hinaus besteht aber kein Rechtsanspruch auf die Benützung der Karte/n. 


Änderungen vorbehalten!

01.07.2023