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Aushängezeitraum: 03.12.2024
NEUES PFANDSYSTEM ab 2025 in Österreich:
Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss Pfand gezahlt werden. Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent. Folgende Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen:
Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein. Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen. An stark frequentierten Orten können mehrere Verkaufsstellen auch eine gemeinsame Rücknahmestelle einrichten.
Die Rücknahme der Einwegpfandverpackungen kann entweder über eine Person (=manuell) oder über einen Rücknahmeautomaten abgewickelt werden. Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Verkaufsstelle die Getränkeverpackungen nur in der üblichen Verkaufsmenge und Füllmenge zurücknehmen (zB Bäckerei).
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