Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

Hund

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.  


Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen: 

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 
    • Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage) 
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde 
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt   

 

Angebote betreffend Absolvierung des neu benötigten Sachkundenachweises in der Nähe:

Angebot beim Hundetraining Willendorf:  Infoschreiben Sachkundenachweis Neu

Angebot beim ÖRV HSV Wöllersdorf: Infoschreiben Sachkundenachweis Neu                                                               


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung  

www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

11.05.2023